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Darlehen nur für Neugeschäft und erstragiger Grundschuld ohne Vorlasten.
Nur für Arbeitnehmer mit unbefristeter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Wohn- und Beschäftigungsort in Deutschland und
Freiberufler mit E/Ü-Rechnung.
Nicht für Selbständige, sonstige Freiberufler, Rentner, juristische Personen oder geschäftsführende Gesellschafter.
Nur zum Erwerb, Bau und Renovierung eigen- oder fremdgenutzter Wohnimmobilien sowie Ablösung von Baufinanzierungen bei Fremdbanken
(wohnwirtschaftlicher VWZ).
Nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen mit Beleihungsobjekt im Wirtschaftsraum München.
Nicht für gewerbliche oder gemischt genutzte Objekte, Sanierungsobjekte, Ferienwohnungen, Liebhaber-/Luxusobjekte, Objekte aus Zwangsversteigerungen, (Teil-)gewerbliche Finanzierungen sowie Umschuldungen von Verbundpartnern bzw. eigenen Darlehen (inkl. KfW). Keine Erbbaurechte.
Nettodarlehensbetrag ab 100.000 Euro, bis 80 % des angemessenen Kaufpreises. Mind. 2 % Tilgung p.a..

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