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Werte schaffen und erhalten. Zu Hause.
In Ihrer Region.

Fördern Sie, was Ihnen am Herzen liegt.

Werte schaffen und erhalten. Zu Hause.
In Ihrer Region.

Fördern Sie, was Ihnen am Herzen liegt.

Ihre eigene Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Erding - Dorfen – so vielfältig wie das Leben, so individuell wie Sie selbst.

Gute Gründe

Ihre Stiftung: Engagiert. Erfolgreich. Ewig.

Nach dem Sinn ihres Lebens gefragt, finden Menschen viele individuell geprägte Antworten. Dabei wollen alle gesund, glücklich und zufrieden, aber auch finanziell unabhängig sein.

Sind diese Ziele weitgehend erreicht, besteht häufig im Rahmen der individuellen finanziellen Möglichkeiten der Wunsch, anderen Menschen zu helfen. Um dies zu unterstützen, stellt sich die Sparkasse Erding - Dorfen den gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit und bietet den kompetenten Rahmen einer Stiftergemeinschaft.

Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jeder einzelne Stifter von dieser Idee.

Schaffen Sie einen "ewigen" Wert zum Wohle unseres Wirtschafts- und Kulturraumes. Sprechen Sie mit uns und überzeugen Sie sich von unserer Stiftungskompetenz.

Gute Gründe für die Errichtung Ihrer Stiftung

  • Mit Ihrer Stiftung können Sie ein persönliches Andenken an Ihre Vorfahren, Ihre Lebenspartner oder sich selbst schaffen.
  • Mit Ihrer Stiftung können Sie Ihrer Region etwas Gutes tun und über Ihr Leben hinaus wirken.
  • Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft können Sie mit den Erträgen aus Ihrem Vermögen eine von Ihnen bestimmte Einrichtung fördern. Besonders ist, dass Sie sich nicht dauerhaft festlegen müssen, sondern jederzeit eine andere Einrichtung fördern können.
  • Mit Ihrer Stiftung übernehme Sie gesellschaftliche Verantwortung und können etwas von dem weitergeben, was Sie selbst im Leben bekommen haben.
  • Stiften können Sie entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis – dies ist Ihre freie Entscheidung.
  • Ihre Stiftung gibt es ewig: Viele Stiftungen, auch im Landkreis Erding, haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich.
  • Als Stifter werden Sie vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können steuerlich geltend gemacht werden.
Logo der Deutsche Stiftertreuhand AG

Ihr Stiftungsverwalter, die Deutsche Stiftungstreuhand AG

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie Gutes tun und dabei großen Einfluss auf die Mittelverwendung haben möchten, dann sprechen Sie mit uns. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Wissenswertes

Antworten zu Ihrer Stiftung.

Wie funktioniert eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft?

Im Rahmen der von der Kreis- und Stadtsparkasse Erding - Dorfen errichteten nicht rechtsfähigen Stiftung "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Erding - Dorfen" errichten Sie eine Unterstiftung (nachfolgend Stiftung genannt) durch Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG als Stiftungstreuhänderin.

Steuerlich wird Ihre Stiftung als Zustiftung zu der bereits bestehenden steuerbegünstigten Stiftung "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Erding - Dorfen" behandelt.

Dies schafft Synergieeffekte bei Verwaltung, Vermögensanlage, Zweckverfolgung, Rechnungslegung und Steuererklärung.

Gleichwohl wird Ihre Stiftung buchhalterisch gesondert geführt. Anteiliges Stiftungsvermögen, Erträge, Rücklagen und Mittel zur Verfolgung der Stiftungszwecke sowie Spenden werden gesondert ausgewiesen.

Werden Sie Stifter in einer starken Gemeinschaft – der "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Erding - Dorfen".

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel.

Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.

Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen?

Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten, Zwecken auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Sie bestimmen den aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen zu fördernden Zweck ganz individuell.

Hier einige Beispiele:

  • Denkmalschutz
  • Brauchtum und Heimatpflege
  • Erziehung, Bildung und Schülerhilfe
  • Kunst und Kultur
  • kirchliche Zwecke
  • Tier-, Natur- und Umweltschutz
  • Landschaftspflege
  • Seniorenhilfe
  • mildtätige Zwecke
  • Behindertenhilfe
  • Sport
  • Wissenschaft und Forschung
  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Welchen Zweck soll Ihre Stiftung verfolgen?

Muss ich mich mit dem verfolgten Zweck auf ewig festlegen?

Nein, vielmehr bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen. Die Flexibilität spiegelt sich zum Beispiel in folgenden Lebensphasen wider:

1. Phase

Sie haben Kinder/Enkel und fördern aus den Erträgen Kinder- und Jugend­ein­rich­tun­gen.

2. Phase

Während der Schul- und Studien­zeit Ihrer Kinder/Enkel fördern Sie Bildungs­ein­rich­tungen.

3. Phase

Nach dem Eintritt der Kinder/Enkel in das Berufs­leben fördern Sie z. B. Senioren­ein­rich­tungen.

Ist die Realisierung meiner Stiftungsidee für mich sehr aufwendig?

Nein, denn im Rahmen der Stiftergemeinschaft haben wir für Sie vorgearbeitet.

Stifter in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest.

Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Stiftungsberater erledigt. Sie erhalten jährlich einen umfassenden Geschäftsbericht, der Sie über Anlageergebnisse, Portfoliostruktur und die durch die Stiftergemeinschaft der Sparkasse insgesamt unterstützten Einrichtungen aufklärt. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.

Ab welchem Betrag kann meine Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen” der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie ab einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen.

Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Wie wird der dauerhafte Bestand meiner Stiftung gewährleistet?

Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich wegen der fehlenden Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss.

Bereits heute stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung professionelle Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Ihre Stiftung wird gemeinsam mit anderen Stiftungen kostenoptimiert von einer renommierten Stiftungsverwaltungsgesellschaft, der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, verwaltet. Diese übernimmt die auf Seite 19 der Broschüre aufgeführten Verwaltungs­arbeiten für Ihre Stiftung. Ihnen bleibt die schöne Seite des Stiftens.

Wie sieht steuerliche Förderung meiner Stiftung aus?

Einkommensteuer:
Sie können Ihre Zuwendungen an Ihre Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer gemeinnützigen Stiftung werden dabei mit deutlich höheren Beträgen steuerlich gefördert als etwa Spenden. Um Ihre Stiftungszuwendung steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nicht bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung warten. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen ist möglich.

Schenkung- und Erbschaftssteuer:
Die Zuwendung in den Vermögensstock Ihrer Stiftung ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient. Eine Zuwendung von ererbtem Vermögen an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall kann unter bestimmten Vorraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftssteuer führen.

Steuern auf Erträge:
Im Rahmen der Vermögensanlage ist die Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.

Mittelverwendung:
Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sofern Sie es wünschen, kann die Stiftung einen Teil der erwirtschafteten Erträge dazu verwenden, Ihr Grab zu pfl egen und somit Ihr Andenken zu ehren.

Hinweis:
Die steuerrechtlichen Ausführungen in dieser Broschüre sind eine allgemeine Zusammenfassung und können die komplexen Aspekte der Besteuerung nicht vollständig oder umfassend darstellen. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Steuerberatung dar und können diese auch nicht ersetzen. Wenden Sie sich hierzu ggf. an Ihre/n Steuerberater/in.

Wie teilen sich die Aufgaben bei meiner Stiftung auf?

Stifter/Stifterin

  • Gründung Ihrer Stiftung
  • Festlegung des Stiftungszwecks und der zu fördernden gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung/en
  • Auf Wunsch: Änderung des Stiftungszwecks
  • Auf Wunsch: Schecküberreichung an die geförderte/n Einrichtung/en

Sparkasse

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bestellung der Kuratoren
  • Einladung zu den Kuratoriumssitzungen
  • Vorbereitung der Schecküberreichungen

Stiftungstreuhänderin

  • Anerkennung beim Finanzamt
  • Abwicklung der Förderung an die begünstigte Einrichtung und Überwachung der zweckgerechten Verwendung der Fördermittel
  • Beantwortung von Stifter- und Spenderanfragen
  • Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
  • Vermögensanlage und Spendenverwaltung
  • Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der zu fördernden Einrichtung
  • Mitwirkung bei der Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung durch die Revision
  • Kontoführung, Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Laufende Beobachtung der rechtlichen/steuerlichen Rahmenbedingungen der Stiftung und Vornahme der ggf. erforderlichen Anpassungen
  • Erstellung und Versand des jährlichen Geschäftsberichts
  • Auf Wunsch: Organisation Ihrer Grabpflege
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Engagiert für die Region

Die Sparkasse ist Teil der Stiftergemeinschaft.

Die Sparkasse Erding - Dorfen bildet mit ihrer Stiftung das Dach der Stiftergemeinschaft. Die Erträge aus der Stiftung der Sparkasse werden jährlich ausgeschüttet und fließen in gemeinnützige Projekte der Region.

Welche Einrichtungen und Projekte bedacht werden, darüber entscheidet das Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Erding - Dorfen.

In den letzten Jahren wurden u. a. folgende Organisationen und Vereine aus der Region begünstigt:

  • Nachbarschaftshilfen
  • Hospiz- und Palliativeinrichtungen
  • Behinderten- und Fördereinrichtungen
  • Flüchtlingshilfen
  • Naturschutzprojekte
  • Sportprojekte

Stiftungen unter dem Dach der Stiftergemeinschaft:

  • Stiftung für Arzneimittelsicherheit
  • Development by Education and Culture
  • Stutzriemer-Zain-Stiftung
  • Stiftung Hospizverein Erding
  • Familie-Zweck-Stiftung Klettham
  • Kulturstiftung Jakobmayer
  • Bürgerstiftung im Landkreis Erding
  • Förderstiftung Wasserschloss Taufkirchen
  • Familie-Kerscher-Stiftung

Das Kuratorium überwacht und kontrolliert die ordnungsgemäße Mittelverwendung vor Ort. Es besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Willy Neupärtl, Sparkassendirektor i. R. aus Dorfen, Vorsitzender des Kuratoriums
  • Jürgen Loher, Unternehmer aus Erding
  • Peter Ratajak, Steuerberater in Erding
  • Bernd Grimm, Rechtsanwalt in Erding
  • Michael Utschneider, Vorstandsmitglied der Sparkasse
  • Roland Schreiber, Leiter Marketing der Sparkasse
  • Johannes Maier, Stiftungsberater der Sparkasse

Spendenausschüttung im November 2023

Im Bild hinten v. r. n. l.: Willy Neupärtl, Leiter Kuratorium der Stiftergemeinschaft, Dr. Dirk Last, Förderverein Klinikum Landkreis Erding, Dr. Constantin von Stechow, Freundeskreis Klinikum Wartenberg, Wolfgang Behn, LBV Kreisgruppe Erding, Albert Wittmann, Ge­schäfts­führer Isar Sempt Werkstätten Erding/Freising, Claudia Neumaier, Vorsitzende Nachbarschaftshilfe Holzland, Bernd Grimm, Mitglied Kuratorium der Stifter­­ge­­mein­­­schaft, Dr. Ludwig Rudolf, Förderverein Klinikum Landkreis Erding, Jürgen Loher, Mitglied Kuratorium der Stiftergemeinschaft, Sabine Schwaiger, Nach­bar­schafts­hilfe Holzland, Johannes Maier, Stiftungsexperte der Sparkasse, Roland Schreiber, Mitglied Kuratorium der Stiftergemeinschaft
Im Bild vorne v. l. n. r.: Carolin Brand, LBV Kreisgruppe Erding, Sigrid Brunner, Freundeskreis Klinikum Wartenberg, Kristin Hüwel, Geschäftsführerin Kreisjugendring Erding

Ihr nächster Schritt

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Jede Spende trägt dazu bei, dass die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Erding - Dorfen ausgewählte Einrichtungen und Projekte unterstützen kann. Neben einer allgemeinen Spende für die Stiftergemeinschaft können Sie auch eine der (Unter-)Stiftungen der Stiftergemeinschaft begünstigen.

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