Ab Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Dieser Stundenlohn darf nicht unterschritten werden, auch nicht in Minijobs. Die Minijob-Verdienstgrenze steigt auf 556 Euro.
Beschäftigungsverhältnisse mit einem Einkommen bis 556 Euro brutto monatlich gelten ab 2025 als Minijob.
Elterngeld wird für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, nur noch gezahlt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Eltern höchstens 175.000 Euro beträgt.
Die Erhöhung des Kindergeldes ab 2025 ist beschlossen. Ab Januar 2025 wird das Kindergeld um 5 Euro pro Kind erhöht.
Ab dem 9. Oktober 2025 können Sie innerhalb des Euro-Raums rund um die Uhr Geld in Echtzeit überweisen. Die Gebühren dürfen nicht höher sein als bei Standardüberweisungen.
Ab dem 1. Januar 2025 steigt das monatliche Wohngeld um durchschnittlich 30 Euro beziehungsweise 15 Prozent.
Ab Januar 2025 steigt die CO₂-Abgabe auf 55 Euro pro Tonne – 10 Euro mehr als zuvor. Dadurch werden Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas voraussichtlich teurer. Laut ADAC wird ein Liter Benzin rund 3 Cent mehr und ein Liter Diesel etwas mehr als 3 Cent mehr kosten.
Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds.
Die Kfz-Versicherungsbeiträge werden im Jahr 2025 bis zu 20 Prozent steigen. Als Grund werden gestiegene Kosten für Reparaturen genannt.
Wenn Ihre Kfz-Versicherung auch teurer wird, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich einen anderen, günstigeren Anbieter zu suchen. Wenn der Grund für den Wechsel eine Tariferhöhung ist, haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn Sie 1971 oder später geboren sind, müssen Sie bis zum 19. Januar 2025 Ihren alten Führerschein in das neue Scheckkartenformat umtauschen.
Wenn Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, dann bekommen Sie ab 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA). In der elektronischen Akte sollen alle Ihre Gesundheitsdaten gespeichert werden. Sollten Sie das nicht wollen, dann müssen Sie widersprechen.
Für gesetzlich Versicherte wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr auf 2,5 Prozent steigen. Das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024. Die genaue Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 bestimmen die Kassen selbst.
Weil Amalgam Quecksilber enthält, und damit laut EU-Quecksilber-Verordnung eine Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen darstellt, werden neue Amalgamfüllungen ab 2025 komplett verboten.
Der USB-C-Standard wird in der EU schrittweise verpflichtend. Für elektronische Kleingeräte wie Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Co. wird USB-C ab 2025 Standard. Für Notebooks gilt diese Regelung erst ab 2026.
Diese Vorschrift soll helfen, Elektroschrott reduzieren und gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit erhöhen.
Ab 2025 müssen alte Kleidung und Textilien im Altkleidercontainer statt in der Restmülltonne entsorgt werden. Weil die Bekleidungsindustrie wegen der Müllmenge bisher einer der größten Umwelt- und Klimasünder ist, sollen alte Textilien künftig recycelt werden.
Ab Januar kostet das Porto für Briefe und Postkarten einheitlich 95 Cent. Auch weitere Sendungsarten werden teurer.
Vom 1. Mai an können Eheleute gemeinsam einen Doppelnamen annehmen. Auch Kinder können nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Für Kinder gilt diese Regelung sogar unabhängig von der Entscheidung der Eltern.
Wenn Sie über ein sogenanntes Smart Meter verfügen, können Sie ab 2025 bei Stromanbietern, die das anbieten, dynamische Tarife abschließen. Hierbei ist der Preis abhängig von Schwankungen von Angebot und Nachfrage im Netz und wechselt stündlich. Wenn viel Strom verbraucht wird, ist er teuer. Wenn wenig Strom verbraucht wird, ist er günstig. Davon können Sie profitieren, falls Sie Ihren Verbrauch so steuern können, dass Sie viel verbrauchen, wenn andere wenig verbrauchen. Zum Beispiel dadurch, dass Sie nachts Ihre Waschmaschine laufen lassen.
Je nach Region können sich Gaspreise völlig unterschiedlich entwickeln. So ist es möglich, dass die Preise in Teilen Bayerns bis zu 35 Prozent sinken, während gleichzeitig Preise in Teilen von Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern um über 30 Prozent steigen.
Stand: Dezember 2024